Baumfällung im Raum Radebeul und Dresden
Wenn baumerhaltende Maßnahmen aus ökologischen und ökonomischen Gründen nicht mehr sinnvoll sind, dann kann die Fällung eines Baumes notwendig werden.
Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung der Genehmigungen behilflich.
Unsere Maßnahmen für Ihre Bäume
Fällung mit Seilklettertechnik
Die Seilklettertechnik ermöglicht Fällungen auch an räumlich sehr begrenzten Standorten.
Durch unsere Spezialausrüstung sind wir in der Lage, den Baum kontrolliert und präzise in kleinen Stücken zu Boden zu bringen (Rigging).
Somit wird garantiert, dass das Umfeld nicht beschädigt wird; sei es der Geräteschuppen, das Glasdach oder das Blumenbeet.

Ökologische Fällbegleitung
Die artenschutzrechtliche Fällbegleitung soll verhindern das Lebenstätten von Tieren zerstört werden. Hierzu werden die Bäume direkt vor der Fällung mittels Seilklettertechnik oder Hubsteiger auf Vorkommen geschützter Arten hin untersucht.
Beim Auffinden von geschützten Tierarten, kann eine Umsiedlung, eine Aussetzung der Maßnahme oder der Erhalt eines Hochstubbens (Stammfuß bleibt auf gewisse Zeit erhalten) notwendig werden.
Die Maßnahmen erfolgen immer in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde.
So tragen wir dazu bei, die natürlichen Lebensräume während und nach den Fällarbeiten zu bewahren.

Hilfe bei Fällanträgen und Gesetzliches
Eine Fällung kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden. Darunter zählen z.B. Bruchgefahr, Krankheit, Baumaßnahmen, Beschädigung von Bauwerken oder aus Gründen der Verkehrssicherheit.
Beachtet werden muss in jedem Fall die örtlich geltende Baumschutzsatzung. Diese regelt, welche Baumarten ab welchem Stammumfang gefällt bzw. nicht gefällt werden dürfen.
Wir helfen Ihnen gerne bei den nötigen Anträgen.

